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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 600.000 € für Geschwister?

Von 600.000 € gehen 145.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 455.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer145.000 €24,17 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben455.000 €25 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 145.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24,17 %. Im Fall „Eltern oder Großeltern“ ergäben sich 145.000 €. Mit 20.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %.

Auf einen weiteren Euro entfielen 25 % Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.416 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 112.000 €, eine Ersparnis von 33.000 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Urenkel“ wären für denselben Betrag 75.000 € zu zahlen.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

600.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €145.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €60.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €145.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Geschwisterkind bei 600.000 €?

Von 600.000 € gehen 145.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 455.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 600.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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