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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 600.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

60.000 € Schenkungsteuer fallen bei 600.000 € für ein Enkelkind an: 400.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer60.000 €10 % von 600.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig400.000 €abgerundet
Es bleiben540.000 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 400.000 €. Mit 15 % auf 400.000 € errechnen sich 60.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 145.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 200.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 19 %, gemildert durch den Härteausgleich. Zwei Schenkungen zu je 300.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 22.000 €, das sind 38.000 € weniger. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %.

Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 22.000 €. Effektiv sind das 10 % des übertragenen Werts. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 22.000 €.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Mehr oder weniger als 600.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
750.000 €82.500 €11 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %

600.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €174.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €11.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 600.000 € an ein Enkelkind?

60.000 € Schenkungsteuer fallen bei 600.000 € für ein Enkelkind an: 400.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 15 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 400.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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