So wird gerechnet
Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 22.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Stiefeltern“ wären es 95.000 €. Die Steuer entspricht 5,5 % des Betrags. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegereltern“ 95.000 €. Zwei Schenkungen zu je 200.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 0 €, das sind 22.000 € weniger. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 550 € Steuer. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.
Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 33.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 95.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für ein Enkelkind?
22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 400.000 € für ein Enkelkind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.