Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Enkelkind bei 400.000 €

22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 400.000 € für ein Enkelkind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer22.000 €5,5 % von 400.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig200.000 €abgerundet
Es bleiben378.000 €11 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 22.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Stiefeltern“ wären es 95.000 €. Die Steuer entspricht 5,5 % des Betrags. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegereltern“ 95.000 €. Zwei Schenkungen zu je 200.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 0 €, das sind 22.000 € weniger. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 11 % belastet.

Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 550 € Steuer. Mit 100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 0 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €95.000 €
Urenkel (I)100.000 €33.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €95.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für ein Enkelkind?

22.000 € Schenkungsteuer fallen bei 400.000 € für ein Enkelkind an: 200.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen