Die Rechnung im Detail
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 50.000 €. Der Satz von 7 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 3.500 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 25.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 11 % greifen. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 0 €, eine Ersparnis von 3.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig. Auf einen weiteren Euro entfielen 7 % Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 140 €.
Die Steuer entspricht 1,4 % des Betrags. Der steuerpflichtige Teil ist mit 50.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Die Gruppe „Stiefeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
250.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 46.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Schenkung von 250.000 € an ein Enkelkind?
Bei 250.000 € zahlt ein Enkelkind 3.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 7 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 50.000 € liegt in der Stufe mit 7 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.