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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 250.000 € für ein Enkelkind?

Bei 250.000 € zahlt ein Enkelkind 3.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer3.500 €1,4 % von 250.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig50.000 €abgerundet
Es bleiben246.500 €7 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 50.000 €. Der Satz von 7 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 3.500 €.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 25.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 11 % greifen. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 0 €, eine Ersparnis von 3.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig. Auf einen weiteren Euro entfielen 7 % Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 140 €.

Die Steuer entspricht 1,4 % des Betrags. Der steuerpflichtige Teil ist mit 50.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Die Gruppe „Stiefeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

250.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €46.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 250.000 € an ein Enkelkind?

Bei 250.000 € zahlt ein Enkelkind 3.500 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 7 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 50.000 € liegt in der Stufe mit 7 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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