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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

250.000 € geschenkt an den Ehepartner: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

250.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 500.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben250.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 50 % verbraucht. Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, sind über zwanzig Jahre 1.000.000 € steuerfrei möglich, über dreißig Jahre 1.500.000 €. Weitere 250.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Gruppe „Stiefeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 3.500 €.

Erst oberhalb von 500.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 350.000 € frei
200.000 €0 €noch 300.000 € frei
300.000 €0 €noch 200.000 € frei
400.000 €0 €noch 100.000 € frei
750.000 €27.500 €3,67 %
3.000.000 €475.000 €15,83 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €3.500 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €46.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €46.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 250.000 € für den Ehepartner?

250.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 500.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 250.000 €?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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