Die Rechnung im Detail
Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Damit bleibt nichts zu versteuern. Genutzt sind damit 40 % des Freibetrags. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 1.000.000 €. Weitere 50.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.
Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 300.000 €.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 750.000 € | 27.500 € | 3,67 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 36.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 36.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 200.000 € für den Ehepartner?
Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Ehepartner steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?
Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 500.000 € ins Spiel.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.