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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für den Ehepartner bei 200.000 €

Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben200.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Der Ehepartner gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Damit bleibt nichts zu versteuern. Genutzt sind damit 40 % des Freibetrags. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 1.000.000 €. Weitere 50.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.

Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 300.000 €.

Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 400.000 € frei
150.000 €0 €noch 350.000 € frei
250.000 €0 €noch 250.000 € frei
300.000 €0 €noch 200.000 € frei
400.000 €0 €noch 100.000 € frei
750.000 €27.500 €3,67 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €36.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €36.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 200.000 € für den Ehepartner?

Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Ehepartner steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 200.000 € besteuert?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 500.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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