Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 1.000.000 €. Auch mit weiteren 100.000 €, also insgesamt 250.000 €, bliebe alles steuerfrei. Genutzt sind damit 30 % des Freibetrags.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 150.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Erst oberhalb von 500.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig.
Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 26.000 €.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 450.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 1.000.000 € | 75.000 € | 7,5 % |
| 3.000.000 € | 475.000 € | 15,83 % |
150.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 150.000 € an den Ehepartner?
Bei 150.000 € für den Ehepartner fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 500.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Ehepartner steuerfrei?
Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 150.000 € vollständig ab.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.