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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkung von 150.000 € an die Eltern: So viel Steuer fällt an

Ein Elternteil zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Schenkungsteuer, das sind 17,33 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer26.000 €17,33 % von 150.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig130.000 €abgerundet
Es bleiben124.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 130.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 26.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,33 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Zwei Schenkungen zu je 75.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 16.500 €, das sind 9.500 € weniger. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 3.500 €.

Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.733 €. Unter „Kind (auch Adoptivkind)“ läge die Steuer bei 0 €. Mit 170.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

Andere Beträge für die Eltern

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
500.000 €120.000 €24 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €39.000 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €3.500 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 150.000 € für die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Schenkungsteuer, das sind 17,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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