Die Rechnung im Detail
Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 130.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 26.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,33 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Zwei Schenkungen zu je 75.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 16.500 €, das sind 9.500 € weniger. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 3.500 €.
Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.733 €. Unter „Kind (auch Adoptivkind)“ läge die Steuer bei 0 €. Mit 170.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.
Andere Beträge für die Eltern
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 39.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 3.500 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 150.000 € für die Eltern?
Ein Elternteil zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Schenkungsteuer, das sind 17,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?
Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.