Die Rechnung im Detail
Für ein Kind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Auch mit weiteren 250.000 €, also insgesamt 400.000 €, bliebe alles steuerfrei. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 38 % aus. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 800.000 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 150.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 0 € fällig.
Lebensjahr des Kindes passen drei volle Zehn-Jahres-Zeiträume.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
150.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 39.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 150.000 € an ein Kind?
Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.