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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Kind bei 150.000 €

Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben150.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für ein Kind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Auch mit weiteren 250.000 €, also insgesamt 400.000 €, bliebe alles steuerfrei. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 38 % aus. Nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung; in zwei Zeiträumen summiert er sich auf 800.000 €.

Einordnung

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 150.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefkind“, wären 0 € fällig.

Lebensjahr des Kindes passen drei volle Zehn-Jahres-Zeiträume.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
250.000 €0 €noch 150.000 € frei
500.000 €11.000 €2,2 %
1.500.000 €209.000 €13,93 %

150.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €26.000 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €39.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 150.000 € an ein Kind?

Keine Schenkungsteuer: 150.000 € liegen für ein Kind unter dem Freibetrag von 400.000 €.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 150.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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