Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

1.500.000 € geschenkt an ein Kind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Ein Kind zahlt für 1.500.000 € genau 209.000 € Schenkungsteuer, das sind 13,93 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer209.000 €13,93 % von 1.500.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.100.000 €abgerundet
Es bleiben1.291.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Kind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.100.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 209.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 444.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.393 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 247.000 €. Zwei Schenkungen zu je 750.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 105.000 €, das sind 104.000 € weniger.

Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Mit 4.900.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 13,93 %.

Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach: Zwischen dem 30. und dem 60.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
400.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
750.000 €52.500 €7 %
1.000.000 €90.000 €9 %
2.000.000 €304.000 €15,2 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %

Wer zahlt bei 1.500.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €247.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €444.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €444.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €444.000 €
Urenkel (I)100.000 €266.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für ein Kind?

Ein Kind zahlt für 1.500.000 € genau 209.000 € Schenkungsteuer, das sind 13,93 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 400.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.100.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Hohe Steuer im Rechner? Lass es prüfen

Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen