Rechenweg
Ein Kind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.600.000 €. Mit 19 % auf 1.600.000 € errechnen sich 304.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Unter „Nichte oder Neffe“ läge die Steuer bei 594.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.520 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 285.000 € zu zahlen. Effektiv sind das 15,2 % des übertragenen Werts.
Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 180.000 €, eine Ersparnis von 124.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.400.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %.
Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach: Zwischen dem 30. und dem 60.
Andere Beträge für ein Kind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
| 5.000.000 € | 874.000 € | 17,48 % |
2.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 285.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 342.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 361.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für ein Kind?
Ein Kind zahlt für 2.000.000 € genau 304.000 € Schenkungsteuer, das sind 15,2 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Kind steuerfrei?
Ein Kind kann 400.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 2.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.