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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkung von 2.000.000 € an den Ehepartner: So viel Steuer fällt an

Der Ehepartner zahlt für 2.000.000 € genau 285.000 € Schenkungsteuer, das sind 14,25 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer285.000 €14,25 % von 2.000.000 €
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.500.000 €abgerundet
Es bleiben1.715.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.500.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 285.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Steuer entspricht 14,25 % des Betrags. Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 594.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 304.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.425 €.

Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Mit 4.500.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Zwei Schenkungen zu je 1.000.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 150.000 €, das sind 135.000 € weniger.

Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 350.000 € frei
250.000 €0 €noch 250.000 € frei
1.000.000 €75.000 €7,5 %
1.500.000 €190.000 €12,67 %
3.000.000 €475.000 €15,83 %
5.000.000 €855.000 €17,1 %

Wer zahlt bei 2.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €594.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €342.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €304.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €304.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €594.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für den Ehepartner?

Der Ehepartner zahlt für 2.000.000 € genau 285.000 € Schenkungsteuer, das sind 14,25 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 2.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.500.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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