Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 4.500.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 855.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Steuer entspricht 17,1 % des Betrags. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 760.000 €, eine Ersparnis von 95.000 €. Mit 1.500.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %.
Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.710 €. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 912.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 931.000 € fällig.
Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 600.000 € | 11.000 € | 1,83 % |
| 2.000.000 € | 285.000 € | 14,25 % |
| 3.000.000 € | 475.000 € | 15,83 % |
| 10.000.000 € | 2.185.000 € | 21,85 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Ehepartner bei 5.000.000 €?
Bei 5.000.000 € zahlt der Ehepartner 855.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 4.500.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 19 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?
Der Ehepartner kann 500.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 5.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.500.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.