So wird gerechnet
Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 4.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €.
Die Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ käme bei gleichem Betrag auf 855.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ 1.494.000 €. Zwei Schenkungen zu je 2.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 1.488.000 €, das sind 6.000 € weniger.
Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.
Mehr oder weniger als 5.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 855.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 912.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 5.000.000 €?
1.494.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.