So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 894.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,8 %. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ wären für denselben Betrag 894.000 € zu zahlen.
Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.980 €. Zwei Schenkungen zu je 1.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 888.000 €, das sind 6.000 € weniger. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 532.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 3.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich.
Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.
Mehr oder weniger als 3.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 475.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 551.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 894.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 3.000.000 €?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 3.000.000 € genau 894.000 € Schenkungsteuer, das sind 29,8 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.