Die Rechnung im Detail
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 294.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.940 € Steuer. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit 5.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 294.000 € fällig.
Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 240.000 € statt 294.000 € und spart 54.000 €. Effektiv sind das 29,4 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 152.000 €.
Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 294.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 75.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 1.000.000 €?
Bei 1.000.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 294.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 980.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Schenkungsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 1.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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