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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 750.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Von 750.000 € gehen 215.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 535.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer215.000 €28,67 % von 750.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig730.000 €abgerundet
Es bleiben535.000 €Härteausgleich angewendet

Die Rechnung im Detail

Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 730.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 215.000 €. Der Erwerb liegt knapp über der Wertgrenze von 600.000 €. Ohne Härteausgleich wären 219.000 € fällig, mit ihm sind es 215.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 215.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 52.500 €.

Effektiv sind das 28,67 % des übertragenen Werts. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 175.000 €, eine Ersparnis von 40.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.270.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.866 €.

Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.

Mehr oder weniger als 750.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €82.500 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €219.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €27.500 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €52.500 €
Stiefeltern (II)20.000 €215.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 750.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Von 750.000 € gehen 215.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 535.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 % mit Härteausgleich.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 750.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 215.000 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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