Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 9.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 35 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 3.493.000 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Auf einen weiteren Euro entfielen 35 % Steuer. Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 2.254.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Zum Vergleich: In der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ wären für denselben Betrag 4.785.000 € zu zahlen.
Die Steuer entspricht 34,93 % des Betrags. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 2.988.000 €, eine Ersparnis von 505.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 13.000.000 € fehlen noch 3.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 40 %, gemildert durch den Härteausgleich. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 3.493 €.
Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Wer zahlt bei 10.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 2.185.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 10.000.000 €?
3.493.000 € Schenkungsteuer fallen bei 10.000.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 9.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 35 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 35 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 10.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.980.000 € liegt in der Stufe mit 35 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.