Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 580.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 145.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 112.000 €, eine Ersparnis von 33.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.416 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Die Gruppe „Urenkel“ käme bei gleichem Betrag auf 75.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 22.000 € fällig. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24,17 %.
Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.
Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 22.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Schenkungsteuer, das sind 24,17 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.