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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

600.000 € geschenkt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Schenkungsteuer, das sind 24,17 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer145.000 €24,17 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben455.000 €25 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 580.000 €. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 145.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 112.000 €, eine Ersparnis von 33.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.416 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.

Die Gruppe „Urenkel“ käme bei gleichem Betrag auf 75.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“, wären 22.000 € fällig. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 24,17 %.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 600.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 600.000 € genau 145.000 € Schenkungsteuer, das sind 24,17 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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