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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für eine Nichte oder einen Neffen bei 100.000 €

13.750 € Schenkungsteuer fallen bei 100.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 80.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer13.750 €13,75 % von 100.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig80.000 €abgerundet
Es bleiben86.250 €Härteausgleich angewendet

Die Rechnung im Detail

Eine Nichte oder ein Neffe gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 80.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 13.750 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 16.000 € werden nur 13.750 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 75.000 € nur wenig übersteigt.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 9.000 €, eine Ersparnis von 4.750 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 24.000 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 0 €. Effektiv sind das 13,75 % des übertragenen Werts.

Tanten und Onkel können Nichten und Neffen alle zehn Jahre 20.000 € steuerfrei schenken.

Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Wer zahlt bei 100.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €13.750 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 100.000 €?

13.750 € Schenkungsteuer fallen bei 100.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 80.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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