Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen
Warum die Aufteilung zählt
Jede Bank behält Abgeltungsteuer ein, sobald die Erträge dort den erteilten Freistellungsauftrag übersteigen. Sie weiß nichts von deinen anderen Konten. Hast du bei Bank A zu wenig freigestellt und bei Bank B zu viel, zahlst du bei A Steuer, obwohl dein Pauschbetrag insgesamt reichen würde. Das Geld bekommst du zwar über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück, aber erst im Folgejahr.
Die Lösung ist eine Verteilung nach den erwarteten Erträgen. Bei steigenden Zinsen lohnt es sich, die Aufträge einmal im Jahr zu prüfen. Änderungen sind jederzeit online möglich und gelten ab sofort für künftige Gutschriften.
Erträge richtig schätzen
Für Tagesgeld und Festgeld multiplizierst du Guthaben und Zinssatz. Bei Aktien zählen die erwarteten Dividenden, bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen. Thesaurierende Fonds lösen jedes Jahr Anfang Januar eine Vorabpauschale aus, die ebenfalls gegen den Freistellungsauftrag läuft. Verkaufsgewinne aus Aktien und Fonds sind ebenfalls Kapitalerträge.
Teilfreistellungen bei Aktienfonds (30 % nach § 20 InvStG) mindern den steuerpflichtigen Ertrag. Trage hier den Ertrag ein, der nach Teilfreistellung übrig bleibt.
Ehepaare und Kinder
Ehepaare können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € erteilen. Er gilt bei dieser Bank für Gemeinschaftskonten und für die Einzelkonten beider Partner. Einzelaufträge über je 1.000 € sind ebenfalls möglich. Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 €; die Eltern erteilen den Auftrag mit der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.
Beispielrechnungen
Alleinstehend, zwei Banken mit 900 € und 300 €
Der Pauschbetrag von 1.000 € wird im Verhältnis 3 : 1 verteilt: 750 € und 250 €. Auf die 200 € darüber behalten die Banken zusammen 52,74 € ein. Bei gleichmäßiger Verteilung von je 500 € wären es 105,50 € gewesen.
Ehepaar mit Kirchensteuer, drei Banken mit 1.500 €, 800 € und 400 €
Der gemeinsame Pauschbetrag von 2.000 € wird auf 1.112 €, 592 € und 296 € verteilt. Steuerpflichtig bleiben 700 €, darauf fallen 195,95 € Abgeltungsteuer, Soli und 9 % Kirchensteuer an.
Häufige Fragen
Wie hoch darf mein Freistellungsauftrag 2026 sein?
Insgesamt 1.000 € über alle Banken, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
Was passiert, wenn ich mehr als 1.000 € freistelle?
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Meldungen aller Banken. Zu viel freigestellte Beträge fallen auf, und das Finanzamt fordert die Steuer nach.
Muss ich jeden Freistellungsauftrag nutzen?
Nein. Ungenutzte Beträge bei einer Bank kannst du über die Steuererklärung bei einer anderen Bank verrechnen lassen.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für Kryptowährungen?
Nein. Gewinne aus Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG mit eigener Freigrenze von 1.000 €.
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend ändern?
Für das laufende Jahr bis zum Jahresende, soweit die Bank das anbietet. Bereits abgeführte Steuer korrigiert die Bank dann oder du holst sie über die Steuererklärung zurück.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 20 Abs. 9 EStG Sparer-Pauschbetrag abgerufen 14.10.2026
- § 32d EStG Abgeltungsteuer abgerufen 14.10.2026
- § 44a EStG Freistellungsauftrag abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
