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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

100.000 € geschenkt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

13.750 € Schenkungsteuer fallen bei 100.000 € für die Eltern an: 80.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer13.750 €13,75 % von 100.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig80.000 €abgerundet
Es bleiben86.250 €Härteausgleich angewendet

Rechenweg

Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 80.000 €. Mit 20 % auf 80.000 € errechnen sich 13.750 €. Der Erwerb liegt knapp über der Wertgrenze von 75.000 €. Ohne Härteausgleich wären 16.000 € fällig, mit ihm sind es 13.750 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.375 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 50 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Die Steuer entspricht 13,75 % des Betrags.

Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 13.750 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 9.000 € statt 13.750 € und spart 4.750 €. Mit 220.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 0 €.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
500.000 €120.000 €24 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €13.750 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €13.750 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 100.000 €?

13.750 € Schenkungsteuer fallen bei 100.000 € für die Eltern an: 80.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 % mit Härteausgleich.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 80.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 13.750 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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