Rechenweg
Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. Mit 25 % auf 480.000 € errechnen sich 120.000 €.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 33.000 €. Die Steuer entspricht 24 % des Betrags. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 120.000 € fällig. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.400 €. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 60.000 €.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 92.000 €, eine Ersparnis von 28.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 25 % Steuer.
Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.
Mehr oder weniger als 500.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 11.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 120.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 500.000 € an die Eltern?
Bei 500.000 € zahlt ein Elternteil 120.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 480.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.