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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 500.000 € für die Eltern?

Bei 500.000 € zahlt ein Elternteil 120.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 480.000 € mit 25 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer120.000 €24 % von 500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig480.000 €abgerundet
Es bleiben380.000 €25 % Steuersatz

Rechenweg

Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 480.000 €. Mit 25 % auf 480.000 € errechnen sich 120.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 33.000 €. Die Steuer entspricht 24 % des Betrags. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 120.000 € fällig. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.400 €. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 60.000 €.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 92.000 €, eine Ersparnis von 28.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 25 % Steuer.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

Mehr oder weniger als 500.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €11.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €120.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 500.000 € an die Eltern?

Bei 500.000 € zahlt ein Elternteil 120.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 480.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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