So wird gerechnet
Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 480.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 120.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Für „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären es 0 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“, wären 33.000 € fällig.
Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.400 €. Effektiv sind das 24 % des übertragenen Werts. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 92.000 € statt 120.000 € und spart 28.000 €.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
Mehr oder weniger als 500.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 144.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 33.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 144.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für Geschwister?
Von 500.000 € gehen 120.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 380.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an Geschwister steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.