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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkung von 500.000 € an Geschwister: So viel Steuer fällt an

Von 500.000 € gehen 120.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 380.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer120.000 €24 % von 500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig480.000 €abgerundet
Es bleiben380.000 €25 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 480.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 120.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Für „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären es 0 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 120.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“, wären 33.000 € fällig.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.400 €. Effektiv sind das 24 % des übertragenen Werts. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 92.000 € statt 120.000 € und spart 28.000 €.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

Mehr oder weniger als 500.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %
750.000 €215.000 €28,67 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €144.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €33.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €120.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €144.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für Geschwister?

Von 500.000 € gehen 120.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 380.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an Geschwister steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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