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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Enkelkind bei 500.000 €

Von 500.000 € gehen 33.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 467.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer33.000 €6,6 % von 500.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig300.000 €abgerundet
Es bleiben467.000 €11 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 300.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 11 % auf 300.000 € errechnen sich 33.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Effektiv sind das 6,6 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 120.000 € fällig. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 7.000 €, eine Ersparnis von 26.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 0 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich.

Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 11.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 660 €. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 120.000 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %
600.000 €60.000 €10 %
750.000 €82.500 €11 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %

Wer zahlt bei 500.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €120.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €144.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €120.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.

Häufige Fragen

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 500.000 €?

Von 500.000 € gehen 33.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 467.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 300.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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