Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 300.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 11 % auf 300.000 € errechnen sich 33.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Effektiv sind das 6,6 % des übertragenen Werts. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 120.000 € fällig. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 7.000 €, eine Ersparnis von 26.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 0 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 11.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 660 €. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 120.000 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 750.000 € | 82.500 € | 11 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
Wer zahlt bei 500.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 144.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 120.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 500.000 €?
Von 500.000 € gehen 33.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 467.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 300.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.