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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

1.500.000 € geschenkt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 1.500.000 € gehen 247.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.253.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer247.000 €16,47 % von 1.500.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig1.300.000 €abgerundet
Es bleiben1.253.000 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.300.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 247.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.700.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 209.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ 444.000 €. Zwei Schenkungen zu je 750.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 165.000 €, das sind 82.000 € weniger. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 209.000 €.

Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.646 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Die Steuer entspricht 16,47 % des Betrags.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
750.000 €82.500 €11 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €190.000 €
Geschwister (II)20.000 €444.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €444.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €444.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €444.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 1.500.000 € an ein Enkelkind?

Von 1.500.000 € gehen 247.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.253.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 1.500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.300.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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