So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 1.300.000 €. Der Satz von 19 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 247.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.700.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 209.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ 444.000 €. Zwei Schenkungen zu je 750.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 165.000 €, das sind 82.000 € weniger. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 209.000 €.
Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.646 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Die Steuer entspricht 16,47 % des Betrags.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 750.000 € | 82.500 € | 11 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 190.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 444.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 1.500.000 € an ein Enkelkind?
Von 1.500.000 € gehen 247.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.253.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 1.500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.300.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.