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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für die Eltern bei 1.500.000 €

444.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.500.000 € für die Eltern an: 1.480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.960 € Steuer. Die Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ käme bei gleichem Betrag auf 444.000 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 430.000 €, eine Ersparnis von 14.000 €. Mit 4.520.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %.

Die Steuer entspricht 29,6 % des Betrags. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 266.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Nichte oder Neffe“, wären 444.000 € fällig.

Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.

Andere Beträge für die Eltern

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
400.000 €95.000 €23,75 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €190.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €209.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €247.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €209.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €444.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 1.500.000 € für die Eltern?

444.000 € Schenkungsteuer fallen bei 1.500.000 € für die Eltern an: 1.480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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