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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 400.000 € für die Eltern?

Bei 400.000 € zahlt ein Elternteil 95.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer95.000 €23,75 % von 400.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig380.000 €abgerundet
Es bleiben305.000 €25 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Elternteil gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 380.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 25 % auf 380.000 € errechnen sich 95.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit 220.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 30 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 23,75 %. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 22.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 72.000 € statt 95.000 € und spart 23.000 €. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 33.000 €.

Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.375 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 95.000 €.

Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.

Andere Beträge für die Eltern

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

400.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €114.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €95.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €114.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 400.000 € an die Eltern?

Bei 400.000 € zahlt ein Elternteil 95.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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