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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

300.000 € geschenkt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 56.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,67 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer56.000 €18,67 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben244.000 €20 % Steuersatz

Rechenweg

Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 280.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 20 % auf 280.000 € errechnen sich 56.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“, wären 84.000 € fällig. Im Fall „Geschwister“ ergäben sich 56.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.866 € Steuer. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 22.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 25 % greifen.

Effektiv sind das 18,67 % des übertragenen Werts. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 52.000 € statt 56.000 € und spart 4.000 €.

Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Wer zahlt bei 300.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €11.000 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €84.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €56.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 300.000 €?

Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 56.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,67 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 300.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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