Rechenweg
Für die Eltern gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 280.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 20 % auf 280.000 € errechnen sich 56.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“, wären 84.000 € fällig. Im Fall „Geschwister“ ergäben sich 56.000 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.866 € Steuer. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 22.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 20.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 25 % greifen.
Effektiv sind das 18,67 % des übertragenen Werts. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 52.000 € statt 56.000 € und spart 4.000 €.
Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 300.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 11.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 84.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 56.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
Kurz beantwortet
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 300.000 €?
Ein Elternteil zahlt für 300.000 € genau 56.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,67 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?
Ein Elternteil kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 300.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.