Die Rechnung im Detail
Für den Ehepartner gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Kämen weitere 250.000 € hinzu, also insgesamt 550.000 €, wären 3.500 € Steuer fällig. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 60 % aus. Gestreckt über drei Zehn-Jahres-Zeiträume ließen sich bis zu 1.500.000 € ohne Steuer übertragen.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Für „Freunde, Patenkind und andere“ wären es 84.000 €. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 200.000 €.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 0 €.
Vorsicht bei Gemeinschaftskonten: Zahlt nur ein Partner ein, kann jede Abhebung des anderen eine Schenkung sein.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 450.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 10.000.000 € | 2.185.000 € | 21,85 % |
300.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 84.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Ehepartner bei 300.000 €?
Keine Schenkungsteuer: 300.000 € liegen für den Ehepartner unter dem Freibetrag von 500.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?
Die Grenze liegt bei 500.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 300.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 500.000 € deckt 300.000 € vollständig ab.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.