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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für eine Nichte oder einen Neffen bei 300.000 €

56.000 € Schenkungsteuer fallen bei 300.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 280.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer56.000 €18,67 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben244.000 €20 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 280.000 €. Mit 20 % auf 280.000 € errechnen sich 56.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Effektiv sind das 18,67 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.866 €. Unter „Lebensgefährte ohne Trauschein“ läge die Steuer bei 84.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 52.000 € statt 56.000 € und spart 4.000 €.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 20 %. Mit 20.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %.

Lebt der Elternteil, über den die Verwandtschaft besteht, kann eine Zuwendung an ihn und eine spätere Weitergabe günstiger sein, wenn die Beträge in deren Freibeträge passen.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €56.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €56.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €56.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 300.000 €?

56.000 € Schenkungsteuer fallen bei 300.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 280.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 20 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Schenkungsteuer?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 300.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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