So wird gerechnet
Für den Ehepartner gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Übrig bleiben 9.500.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 23 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 2.185.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Zum Vergleich: In der Gruppe „Urenkel“ wären für denselben Betrag 2.277.000 € zu zahlen. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 1.710.000 €, eine Ersparnis von 475.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 23 % belastet.
Der steuerpflichtige Erwerb liegt 3.500.000 € unter der Grenze von 13.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 27 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 21,85 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.185 €. Unter „Enkelkind (Eltern leben)“ läge die Steuer bei 2.254.000 €.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
Mehr oder weniger als 10.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 1.500.000 € | 190.000 € | 12,67 % |
| 3.000.000 € | 475.000 € | 15,83 % |
| 5.000.000 € | 855.000 € | 17,1 % |
10.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 2.277.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
Fragen und Antworten
Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Ehepartner bei 10.000.000 €?
Der Ehepartner zahlt für 10.000.000 € genau 2.185.000 € Schenkungsteuer, das sind 21,85 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 23 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Schenkungsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 10.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.500.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.