So wird gerechnet
Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Übrig bleiben 9.800.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 23 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 2.254.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 10.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf einen weiteren Euro entfielen 23 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschwister“ 3.493.000 €. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 3.493.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 2.208.000 €.
Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.824.000 € statt 2.254.000 € und spart 430.000 €. Mit 3.200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 13.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 27 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 22,54 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.254 €.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
10.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 2.185.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für ein Enkelkind?
Von 10.000.000 € gehen 2.254.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 7.746.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 23 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 10.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.800.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.