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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

10.000.000 € geschenkt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 10.000.000 € gehen 2.254.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 7.746.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer2.254.000 €22,54 % von 10.000.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig9.800.000 €abgerundet
Es bleiben7.746.000 €23 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Enkelkind gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Übrig bleiben 9.800.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 23 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 2.254.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 10.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf einen weiteren Euro entfielen 23 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschwister“ 3.493.000 €. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 3.493.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 2.208.000 €.

Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.824.000 € statt 2.254.000 € und spart 430.000 €. Mit 3.200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 13.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 27 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 22,54 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.254 €.

Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %
3.000.000 €532.000 €17,73 %
5.000.000 €912.000 €18,24 %

10.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €2.185.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €2.208.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €3.493.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €3.493.000 €
Stiefkind (I)400.000 €2.208.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für ein Enkelkind?

Von 10.000.000 € gehen 2.254.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 7.746.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 23 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 10.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 9.800.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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