Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 200.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 4.800.000 €. Mit 19 % auf 4.800.000 € errechnen sich 912.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.200.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 23 % greifen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.824 € Steuer. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 874.000 € fällig. Die Steuer entspricht 18,24 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 874.000 € statt 912.000 € und spart 38.000 €.
Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 874.000 €. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 874.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 10.000.000 € | 2.254.000 € | 22,54 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Enkelkind bei 5.000.000 €?
Ein Enkelkind zahlt für 5.000.000 € genau 912.000 € Schenkungsteuer, das sind 18,24 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Schenkungsteuer?
Die Grenze liegt bei 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.