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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 5.000.000 € für die Eltern?

1.494.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für die Eltern an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer1.494.000 €29,88 % von 5.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig4.980.000 €abgerundet
Es bleiben3.506.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Steuer entspricht 29,88 % des Betrags. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ 912.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.488.000 € statt 1.494.000 € und spart 6.000 €. Unter „Schwiegerkind“ läge die Steuer bei 1.494.000 €.

Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Mit 1.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 931.000 €. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden.

Unterhalt für bedürftige Eltern ist dagegen keine Schenkung, und übliche Zuwendungen für Pflege oder Versorgung bleiben in der Regel außen vor.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

5.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €912.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €1.494.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für die Eltern?

1.494.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für die Eltern an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 5.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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