Die Rechnung im Detail
Der Lebensgefährte gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse III. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 4.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 1.494.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit Trauschein wären es 855.000 € statt 1.494.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Im Fall „Eltern oder Großeltern“ ergäben sich 1.494.000 €. Die Steuer entspricht 29,88 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.488.000 € statt 1.494.000 € und spart 6.000 €.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 855.000 € zu zahlen. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte.
Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 4.785.000 € | 47,85 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 912.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für den Lebensgefährten?
1.494.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für den Lebensgefährten an: 4.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.