Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 9.980.000 €. Mit 50 % auf 9.980.000 € errechnen sich 4.785.000 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 4.990.000 € werden nur 4.785.000 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 6.000.000 € nur wenig übersteigt.
So ist das Ergebnis zu lesen
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 75 %. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Die Steuer entspricht 47,85 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 2.988.000 € statt 4.785.000 € und spart 1.797.000 €.
Für „Stiefeltern“ wären es 3.493.000 €. Mit Trauschein wären es 2.185.000 € statt 4.785.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegerkind“, wären 3.493.000 € fällig. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 4.785 € Steuer.
Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 39.000 € | 26 % |
| 300.000 € | 84.000 € | 28 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 2.185.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 2.277.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für den Lebensgefährten?
Bei 10.000.000 € zahlt der Lebensgefährte 4.785.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 9.980.000 € mit 50 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 50 % mit Härteausgleich.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an den Lebensgefährten steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 10.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.980.000 € liegt in der Stufe mit 50 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 4.785.000 €.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.