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SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

300.000 € geschenkt an den Lebensgefährten: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 300.000 € zahlt der Lebensgefährte 84.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 280.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer84.000 €28 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben216.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 280.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 84.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 0 €. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 22.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit Trauschein wären es 0 € statt 84.000 €.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.800 €. Aufgeteilt auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume sinkt die Steuer auf 78.000 €, eine Ersparnis von 6.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Die Steuer entspricht 28 % des Betrags.

Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.

Mehr oder weniger als 300.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €39.000 €26 %
200.000 €54.000 €27 %
250.000 €69.000 €27,6 %
400.000 €114.000 €28,5 %
500.000 €144.000 €28,8 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Wer zahlt bei 300.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €56.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 300.000 € an den Lebensgefährten?

Bei 300.000 € zahlt der Lebensgefährte 84.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 280.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 300.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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