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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Schenkung von 250.000 € an den Lebensgefährten: So viel Steuer fällt an

69.000 € Schenkungsteuer fallen bei 250.000 € für den Lebensgefährten an: 230.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer69.000 €27,6 % von 250.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig230.000 €abgerundet
Es bleiben181.000 €30 % Steuersatz

So wird gerechnet

Der Lebensgefährte gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse III. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 230.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 69.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit Trauschein wären es 0 € statt 69.000 €. Effektiv sind das 27,6 % des übertragenen Werts. Zwei Schenkungen zu je 125.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 63.000 €, das sind 6.000 € weniger. Im Fall „Kind (auch Adoptivkind)“ ergäben sich 0 €.

Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.760 € Steuer. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.

Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €39.000 €26 %
200.000 €54.000 €27 %
300.000 €84.000 €28 %
400.000 €114.000 €28,5 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €46.000 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €69.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 250.000 € an den Lebensgefährten?

69.000 € Schenkungsteuer fallen bei 250.000 € für den Lebensgefährten an: 230.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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