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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Schenkung von 250.000 € an Geschwister: So viel Steuer fällt an

Von 250.000 € gehen 46.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 204.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer46.000 €18,4 % von 250.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig230.000 €abgerundet
Es bleiben204.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für Geschwister gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 230.000 €. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 46.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 70.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Für „Eltern oder Großeltern“ wären es 46.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.

Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.840 €. Effektiv sind das 18,4 % des übertragenen Werts. Zwei Schenkungen zu je 125.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 42.000 €, das sind 4.000 € weniger.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

Mehr oder weniger als 250.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €26.000 €17,33 %
200.000 €36.000 €18 %
300.000 €56.000 €18,67 %
400.000 €95.000 €23,75 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Wer zahlt bei 250.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €3.500 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Schwiegereltern (II)20.000 €46.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €46.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 250.000 € für Geschwister?

Von 250.000 € gehen 46.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 204.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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