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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

5.000.000 € geschenkt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 5.000.000 € gehen 1.494.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 3.506.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer1.494.000 €29,88 % von 5.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig4.980.000 €abgerundet
Es bleiben3.506.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 4.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,88 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 1.494.000 € zu zahlen. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Für „Nichte oder Neffe“ wären es 1.494.000 €.

Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.488.000 € statt 1.494.000 € und spart 6.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich.

Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
600.000 €145.000 €24,17 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

5.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €855.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €912.000 €
Urenkel (I)100.000 €931.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €1.494.000 €

Worauf es hier ankommt

  • In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für Geschwister?

Von 5.000.000 € gehen 1.494.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 3.506.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an Geschwister steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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