Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 4.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 1.494.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,88 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 1.494.000 € zu zahlen. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Für „Nichte oder Neffe“ wären es 1.494.000 €.
Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 1.488.000 € statt 1.494.000 € und spart 6.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich.
Wer einem Bruder oder einer Schwester mehr zukommen lassen will, kann die Freibeträge über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken oder prüfen, ob ein Umweg über die gemeinsamen Eltern erbrechtlich passt.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
5.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 855.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 912.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Worauf es hier ankommt
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für Geschwister?
Von 5.000.000 € gehen 1.494.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 3.506.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an Geschwister steuerfrei?
Die Grenze liegt bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.