Rechenweg
Der Lebensgefährte gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse III. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 2.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 30 % auf 2.980.000 € errechnen sich 894.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ käme bei gleichem Betrag auf 894.000 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 494.000 €. Zwei Schenkungen zu je 1.500.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 888.000 €, das sind 6.000 € weniger. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 3.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Mit Trauschein wären es 475.000 € statt 894.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.980 €. Die Steuer entspricht 29,8 % des Betrags.
Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.
Andere Beträge für den Lebensgefährten
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 24.000 € | 24 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 4.785.000 € | 47,85 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 475.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 894.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Häufige Fragen
Wie viel Schenkungsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 3.000.000 €?
894.000 € Schenkungsteuer fallen bei 3.000.000 € für den Lebensgefährten an: 2.980.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.