So wird gerechnet
Für den Lebensgefährten gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 444.000 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Mit Trauschein wären es 190.000 € statt 444.000 €. Die Gruppe „Stiefeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 444.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 438.000 € statt 444.000 € und spart 6.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 190.000 € fällig.
Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.520.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,6 %.
Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 266.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 444.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schenkung von 1.500.000 € an den Lebensgefährten?
Bei 1.500.000 € zahlt der Lebensgefährte 444.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.480.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.500.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.