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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für den Lebensgefährten bei 1.500.000 €

Bei 1.500.000 € zahlt der Lebensgefährte 444.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.480.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für den Lebensgefährten gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 444.000 €.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Mit Trauschein wären es 190.000 € statt 444.000 €. Die Gruppe „Stiefeltern“ käme bei gleichem Betrag auf 444.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 438.000 € statt 444.000 € und spart 6.000 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 190.000 € fällig.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.520.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,6 %.

Gemeinsame Anschaffungen wie eine Wohnung sollten deshalb von Anfang an anteilig aus eigenem Geld bezahlt werden.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €54.000 €27 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €444.000 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €444.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €209.000 €
Urenkel (I)100.000 €266.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €444.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Häufige Fragen

Was kostet eine Schenkung von 1.500.000 € an den Lebensgefährten?

Bei 1.500.000 € zahlt der Lebensgefährte 444.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 1.480.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 1.500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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