Die Rechnung im Detail
Für den Lebensgefährten gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 730.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 219.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit 5.270.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 50 %. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.920 € Steuer. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Die Steuer entspricht 29,2 % des Betrags. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 213.000 € statt 219.000 € und spart 6.000 €.
Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Nichte oder Neffe“ 215.000 €. Im Fall „Geschwister“ ergäben sich 215.000 €. Mit Trauschein wären es 27.500 € statt 219.000 €.
Auch bei Schenkungen zwischen Lebensgefährten gilt Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren und Sätzen ab 30 %.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
750.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 27.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 82.500 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 219.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 215.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für den Lebensgefährten?
219.000 € Schenkungsteuer fallen bei 750.000 € für den Lebensgefährten an: 730.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt der Lebensgefährte Schenkungsteuer?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 750.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.