Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.600.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 874.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 5.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 1.494.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.748 €. Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 798.000 € statt 874.000 € und spart 76.000 €.
Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.400.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,48 %.
Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach: Zwischen dem 30. und dem 60.
Andere Beträge für ein Kind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 600.000 € | 22.000 € | 3,67 % |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
| 2.000.000 € | 304.000 € | 15,2 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
| 10.000.000 € | 2.208.000 € | 22,08 % |
5.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 912.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 874.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für ein Kind?
874.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für ein Kind an: 4.600.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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