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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Kind bei 5.000.000 €

874.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für ein Kind an: 4.600.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer874.000 €17,48 % von 5.000.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig4.600.000 €abgerundet
Es bleiben4.126.000 €19 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 4.600.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 874.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 5.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 1.494.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.748 €. Unter „Stiefeltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 798.000 € statt 874.000 € und spart 76.000 €.

Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.400.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,48 %.

Wer früh beginnt, nutzt die Freibeträge mehrfach: Zwischen dem 30. und dem 60.

Andere Beträge für ein Kind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
1.000.000 €90.000 €9 %
2.000.000 €304.000 €15,2 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %
10.000.000 €2.208.000 €22,08 %

5.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €1.494.000 €
Geschwister (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €912.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für ein Kind?

874.000 € Schenkungsteuer fallen bei 5.000.000 € für ein Kind an: 4.600.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 19 %.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.600.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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