Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.800.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 342.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 304.000 € statt 342.000 € und spart 38.000 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 19 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.710 € Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegerkind“ wären für denselben Betrag 594.000 € zu zahlen. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 304.000 €.
Für „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären es 285.000 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 17,1 %. Mit 4.200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %.
Eine Schenkung direkt an die Enkel überspringt eine Generation: Das Vermögen wird nicht erst beim Kind und später beim Enkel besteuert.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 15,2 % |
| 1.500.000 € | 247.000 € | 16,47 % |
| 3.000.000 € | 532.000 € | 17,73 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 285.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 2.000.000 € für ein Enkelkind?
Von 2.000.000 € gehen 342.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 1.658.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 19 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 2.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.800.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.