So wird gerechnet
Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 100.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 11 % auf 100.000 € errechnen sich 11.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 3,67 %. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 22.000 € fällig. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 11.000 € und spart 11.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 366 €. Mit 200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.
Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 500.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 56.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Schenkung von 300.000 € an ein Enkelkind?
Von 300.000 € gehen 11.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 289.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?
Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.