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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 300.000 € für ein Enkelkind?

Von 300.000 € gehen 11.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 289.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer11.000 €3,67 % von 300.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben289.000 €11 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ein Enkelkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 100.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 11 % auf 100.000 € errechnen sich 11.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 3,67 %. Die Gruppe „Stiefkind“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 22.000 € fällig. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 11.000 € und spart 11.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 366 €. Mit 200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.

Großeltern können jedem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 € steuerfrei schenken, beide Großelternteile jeweils.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)500.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €56.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 300.000 € an ein Enkelkind?

Von 300.000 € gehen 11.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 289.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Enkelkind steuerfrei?

Ein Enkelkind kann 200.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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