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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

50.000 € geschenkt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

4.500 € Schenkungsteuer fallen bei 50.000 € für die Eltern an: 30.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer4.500 €9 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben45.500 €15 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 30.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 4.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Nur ein kleiner Teil des Betrags liegt über dem Freibetrag. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 900 € Steuer. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 9 %. Im Erbfall gehören Eltern zur Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag; die Steuer läge dann bei 0 €. Für „Geschwister“ wären es 4.500 €.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefkind“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Mit 45.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 75.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 20 %. Zwei Schenkungen zu je 25.000 € mit mehr als zehn Jahren Abstand kosten zusammen 1.500 €, das sind 3.000 € weniger.

Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind steuerlich ungünstig: Eltern gehören dann zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
600.000 €145.000 €24,17 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €9.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Kurz beantwortet

Wie viel Schenkungsteuer zahlt ein Elternteil bei 50.000 €?

4.500 € Schenkungsteuer fallen bei 50.000 € für die Eltern an: 30.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Schenkungsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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