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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Schenkungsteuer für ein Kind bei 50.000 €

Bei 50.000 € für ein Kind fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Selbst 200.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Genutzt sind damit 13 % des Freibetrags. Weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert, sind über zwanzig Jahre 800.000 € steuerfrei möglich, über dreißig Jahre 1.200.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Im Fall „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ ergäben sich 0 €. Der Spielraum bis zur ersten steuerpflichtigen Stufe beträgt noch 350.000 €.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 4.500 € fällig.

Lebensjahr des Kindes passen drei volle Zehn-Jahres-Zeiträume.

Andere Beträge für ein Kind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
500.000 €11.000 €2,2 %
5.000.000 €874.000 €17,48 %

Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €4.500 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €4.500 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Schenkung von 50.000 € an ein Kind?

Bei 50.000 € für ein Kind fällt keine Schenkungsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Schenkung an ein Kind steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 400.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 400.000 € deckt 50.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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