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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

750.000 € geschenkt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 750.000 € gehen 215.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 535.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer215.000 €28,67 % von 750.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig730.000 €abgerundet
Es bleiben535.000 €Härteausgleich angewendet

So wird gerechnet

Ein Geschwisterkind gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Steuerpflichtig sind damit 730.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 215.000 €. Weil die Grenze von 600.000 € nur knapp überschritten ist, deckelt der Härteausgleich die Steuer auf 215.000 € statt 219.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefeltern“ wären für denselben Betrag 215.000 € zu zahlen. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Mit 5.270.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet.

Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 175.000 € statt 215.000 € und spart 40.000 €. Die Steuer entspricht 28,67 % des Betrags. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.866 €. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 215.000 €.

Bei Schenkungen unter Geschwistern gilt ebenfalls Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag in zehn Jahren.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %

750.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €215.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €215.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €52.500 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €215.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €215.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 750.000 € an Geschwister?

Von 750.000 € gehen 215.000 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 535.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 % mit Härteausgleich.

Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Schenkungsteuer?

Ein Geschwisterkind kann 20.000 € innerhalb von zehn Jahren ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 215.000 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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